Ohne Datenschutz keine Freiheit

Von Alt-Bundesrat Moritz Leuenberger über Regierungspräsidentin Natalie Rickli und den Kantonsratspräsidenten Jürg Sulser bis Alt-Regierungsrat Markus Notter: Rund 200 Gäste feierten gestern das 30-jährige Jubiläum der Datenschutzgesetzgebung im Kanton Zürich.

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«Datenschutz ist wie ein Regenschirm», erklärte die Gastgeberin und Datenschutzbeauftragte Dr. Dominika Blonski an der Jubiläumsfeier zu 30 Jahren Datenschutzgesetzgebung im Kanton Zürich. «Wir schützen nicht die Daten. Wir schützen die Menschen, die unter dem Schirm stehen.» Und weiter unterstrich sie die Bedeutung des Datenschutzes für unsere Gesellschaft: «Es braucht die persönliche Freiheit für einen liberalen Rechtsstaat. Nur so funktioniert unsere Demokratie.» Dem schloss sich die Forscherin Dr. Anna Jobin von der Universität Freiburg i.Ü. an: «Datenschutz ist kein Selbstzweck. Datenschutz ist wie Kleidung. Niemand würde ohne Kleider aus dem Haus.» Die menschliche Autonomie sei schliesslich ein Grundrecht.

Alt-Bundesrat Moritz Leuenberger fokussierte auf Digitalisierung in der Kultur. Er beklagte die Schablonisierung der Kultur durch die Digitalisierung. «Wir müssen uns fragen, ob die Digitalisierung unsere Dienerin oder unsere Dirigentin ist», fügte er kritisch an. «Menschen dürfen nicht zu reinen Vollzugsorganen von Algorithmen werden.»

Schwierige Anfänge

Alt-Regierungsrat Dr. Markus Notter verriet im Gespräch mit dem ehemaligen Datenschutzbeauftragten Dr. Bruno Baeriswyl Details aus den Anfängen des Datenschutzgesetzes im Kanton Zürich und erntete im Publikum einige Lacher mit seiner gewohnt markigen Wortwahl: «Es war ein holpriger Start vor 30 Jahren, aber heute ist es einigermassen in Ordnung.» Was aber unbedingt noch fehle, sei die Integration der Aufsicht über das Öffentlichkeitsprinzip in die Behörde der Datenschutzbeauftragten. «Aus unerklärlichen Gründen ist das damals aus dem Gesetz verschwunden» fügt er mit einem Augenzwinkern an.

Regierungspräsidentin Natalie Rickli und Kantonsratspräsident Jürg Sulser unterstrichen die positive Entwicklung des Datenschutzes im Kanton Zürich und zeigten die vorbildliche Umsetzung auf.

Umrahmt wurde der Anlass im Landesmuseum mit humoristischen Einlagen der Stand Up Comedian Reena Krishnaraja.
 

Datenschutzbeauftragte des Kantons Zürich

Die Datenschutzbeauftragte beaufsichtigt die Datenbearbeitungen der kantonalen Verwaltung, der Gemeinden und der übrigen Behörden und öffentlichen Einrichtungen im Kanton, um die Privatsphäre der Einwohnerinnen und Einwohner sicherzustellen.
Sie berät die öffentlichen Organe, beurteilt datenschutzrelevante Vorhaben und nimmt Stellung zu Erlassen.
Mit Kontrollen überprüft sie bei öffentlichen Organen, ob die Anforderungen des Datenschutzes in rechtlicher, organisatorischer und sicherheitstechnischer Hinsicht eingehalten sind.
Öffentliche Organe sind verpflichtet, Datenschutzvorfälle zu melden. Die Datenschutzbeauftragte kann die Umsetzung von Massnahmen verfügen.
Die Datenschutzbeauftragte berät Privatpersonen über ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche und vermittelt in Konfliktfällen zwischen Privatpersonen und öffentlichen Organen. Sie informiert die Öffentlichkeit über die Anliegen des Datenschutzes und der Informationssicherheit.
Die Datenschutzbeauftragte führt alle Tätigkeiten in vollständiger Unabhängigkeit durch. Sie leistet damit einen wichtigen Beitrag für den Erhalt eines der zentralen Grundrechte einer liberalen Gesellschaft – das Recht auf den Schutz der Privatsphäre.

Text- und Bildquelle: Kantonspolizei Zürich