Das Verwaltungsgericht hat eine Beschwerde gegen die Bewilligung für die temporäre Umnutzung des See-Spitals in Kilchberg in eine Asyl-Unterkunft abgewiesen. Somit wird der Weg für die Unterkunft frei.
Das Verwaltungsgericht hat in seinem noch nicht veröffentlichten Entscheid die Haltung der Vorinstanz bestätigt. Demnach waren die Beschwerdeführerinnen nicht legitimiert, um die Bewilligung der Gemeinde Kilchberg anzufechten. Gegen das Urteil des Zürcher Verwaltungsgerichts kann Beschwerde ans Bundesgericht erhoben werden. Eine allfällige Beschwerde gegen das Urteil hätte allerdings keine aufschiebende Wirkung. Somit ist der Weg nun frei, um die weiteren Schritte zum Bezug der Unterkunft einzuleiten.
Kanton entlastet Gemeinden
Aufgrund der anhaltend hohen Zahlen neuer Asylgesuche und Anträge für den Status S hat der Kanton Anfang Jahr entschieden, das ehemalige See-Spital als temporäre Unterkunft für Asyl- und Schutzsuchende zu nutzen. Die Eigentümerin der Liegenschaft, die Stiftung See-Spital, vermietet dem Kanton die Räumlichkeiten befristet bis Ende 2025. Ziel ist es nun, die Unterkunft im ersten Quartal 2025 – voraussichtlich per Anfang Februar – in Betrieb zu nehmen, unter anderem für Personen aus der Ukraine mit Schutzstatus S und eine beschränkte Zahl an MNA.
Die Lage im Asylbereich bleibt eine Herausforderung für Bund, Kantone und Gemeinden. «Die Gemeinden machen einen ganz hervorragenden Job. Auch der Kanton sorgt für Entlastungsmassnahmen», sagt Sicherheitsvorsteher Mario Fehr.
Text- und Bildquelle: Kantonspolizei Zürich