Ab dem 22. Mai 2025 dürfen Velos am HB nur noch 48 Stunden abgestellt werden. Danach werden sie von der Stadt entfernt und zwischengelagert.
Die Stadt ändert die Veloparkierung rund um den verkehr. An diversen Veloabstellplätzen wird die 48-Stunden-Regel eingeführt.
Länger abgestellte Velos werden von der Stadt eingezogen und für 90 Tage aufbewahrt. Danach werden sie einer gemeinnützigen Organisation überlassen.
Eingezogene Velos können via Online-Formular gesucht werden. Die 48-Stunden-Regel gilt auch für die neue Velostation «Stadttunnel». In ihr stehen ab dem 22. Mai 2025 kostenlose und vor Witterung geschützte Veloabstellplätze direkt bei den Gleisen zur Verfügung.
Ziel der 48-Stunden-Regel ist es zu verhindern, dass vergessene oder defekte Velos wochenlang die sehr gefragten Abstellplätze versperren. Für eine längere Abstelldauer bietet die Velostation «Europaplatz» ein vielseitiges Angebot.
Die Stadt hat die Preise für die Velostation «Europaplatz» Anfang 2024 reduziert. In nahegelegenen Seitenstrassen des Hauptbahnhofs befinden sich weiterhin kostenlose Abstellplätze für mehr als 48 Stunden.
Die rund 570 temporären Veloabstellplätze am Ufer der Sihl in der Kasernenstrasse, oberhalb der Rolltreppe zur Passage Sihlquai, auf beiden Seiten der Postbrücke sowie in der Radgasse werden entfernt. Sie werden ersetzt durch die rund 1240 Veloabstellplätze in der Velostation «Stadttunnel».
Am 22. Mai 2025 wird der Stadttunnel feierlich eröffnet. Vorab, am Dienstag, 20. Mai 2025, findet für die Medien ein Rundgang durch den Tunnel statt. Eine Einladung dazu folgt.
Text- und Bildquelle: Kantonspolizei Zürich